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   LSG Niedersachsen-Bremen, 26.02.2014 - L 1 KR 403/12   

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https://dejure.org/2014,104974
LSG Niedersachsen-Bremen, 26.02.2014 - L 1 KR 403/12 (https://dejure.org/2014,104974)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 26.02.2014 - L 1 KR 403/12 (https://dejure.org/2014,104974)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 26. Februar 2014 - L 1 KR 403/12 (https://dejure.org/2014,104974)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 29.08.2012 - B 12 R 14/10 R

    Rentenversicherungspflicht - Geschäftsführer einer GmbH als Familienbetrieb -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 26.02.2014 - L 1 KR 403/12
    Nach der Rechtsprechung (Urteile des BSG vom 29. August 2012 -B 12 KR 25/10 R und B 12 R 14/10 R-) seien die tatsächlichen Verhältnisse für die Beurteilung der Versicherungspflicht nur insoweit ausschlaggebend, als diese den Rahmen des rechtlichen Zulässigen einhielten.

    Ob jemand abhängig beschäftigt oder selbstständig tätig ist, richtet sich ausgehend von den genannten Umständen nach dem Gesamtbild der Arbeitsleistung und hängt davon ab, welche Merkmale überwiegen (ständige Rechtsprechung des BSG; vgl. die Nachweise bei BSG, Urteil vom 29. August 2012 -B 12 R 14/10 R- Rdnr. 15 -zitiert nach Juris-).

  • BSG, 06.03.2003 - B 11 AL 25/02 R

    Arbeitslosenversicherung - Beitragspflicht - abhängiges Beschäftigungsverhältnis

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 26.02.2014 - L 1 KR 403/12
    Nach der ständigen Rechtsprechung des BSG, der sich der Senat anschließt, ist der Geschäftsführer einer GmbH, der weder über die Mehrheit der Gesellschaftsanteile noch über eine Sperrminorität verfügt, in der Regel abhängig Beschäftigter der GmbH, wenn er bei seiner Tätigkeit der Kontrolle durch die Gesellschafter unterliegt und diese ihre Gesellschafterrechte tatsächlich ausüben bzw. die Rechtsmacht zur Ausübung innehaben (BSG, Urteil vom 06. März 2003 -B 11 AL 25/02 R-).
  • BSG, 29.08.2012 - B 12 KR 25/10 R

    Rentenversicherung - Versicherungspflicht - Abgrenzung zwischen Beschäftigung und

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 26.02.2014 - L 1 KR 403/12
    Nach der Rechtsprechung (Urteile des BSG vom 29. August 2012 -B 12 KR 25/10 R und B 12 R 14/10 R-) seien die tatsächlichen Verhältnisse für die Beurteilung der Versicherungspflicht nur insoweit ausschlaggebend, als diese den Rahmen des rechtlichen Zulässigen einhielten.
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